Ab Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - mit konkreten Anforderungen an digitale Produkte, Websites und PDF-Dokumente. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 trat 2011 mit ähnlichen Inhalten in Kraft (Neufassung 2019).
Ich unterstütze Unternehmen, Behörden und Entwicklerteams bei der Umsetzung dieser Anforderungen - technisch, organisatorisch und nutzerorientiert.
Die Leistungsschwerpunkte sind
Prüfung und Bewertung nach BITV 2.0 / BFSG / DIN EN 301 549.
Barrierefreie PDF-Erstellung und Validierung (PAC 3, PDF/UA).
Beratung zu inklusiven Interaktionskonzepten und alternativen Eingabemethoden.
Schulung von Teams in barrierefreier Software- und Webgestaltung.
Ziel: Digitale Lösungen, die nicht nur gesetzeskonform, sondern auch für alle Nutzer verständlich und effizient sind.